1.)
Der Kursteilnehmer ist darüber informiert worden, daß die Ausübung des Tauchsportes
erhebliche körperliche Belastungen mit sich bringt. Die folgenden Erkrankungen schließen
eine Teilnahme an den Tauchkursen aus:
Epilepsie, tetanische Anfälle, Erkrankungen der Schilddrüse, Bewustseinsstörungen,
Erkrankungen des Ohres, Tuberkulose, Erkrankungen der Lunge und der Atemwege, Herzfehler,
Kreislaufbeschwerden, Veränderungen der Herzkranzgefäße, Blutungsneigungen, chronische
Augenleiden, Erkrankungen der Nasen -Nebenhöhlen, Nieren und Gallensteinleiden.
Der Teilnehmer erklärt, daß er an keiner dieser Krankheiten leidet oder Leiden bekannt
sind die bei den Belastungen des Tauchsports zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen
führen können. Die Teilnahme am Tauchsport ist weiterhin untersagt bei Drogen- und
Medikamentensucht oder bei Alkoholgenuß innerhalb der letzten 12 Stunden vor dem
Tauchgang. Vor Beginn des praktischen Unterrichts ist ein sportärztliches Attest
vorzulegen, welches nicht älter als ein halbes Jahr ist.
2.
Die Sicherheit im Tauchsport ist nur dann gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung
voll funktionsfähig ist. Der ordnungsmäßige Zustand der Tauchgeräte wird regelmäßig
und sorgfältig überprüft. Dieser Umstand entbindet den Teilnehmer jedoch nicht von der
Pflicht, sich selbst vor jedem Tauchgang von der Funktionsfähigkeit zu überzeugen. Der
Teilnehmer darf seine eigene Tauchausrüstung nur dann benutzen, wenn sie den
internationalen und nationalen Vorschriften entspricht. Der Teilnehmer haftet für alle
Schäden, die sich daraus ergeben, daß sein eigenes Gerät nicht funktionstüchtig ist.
3.
Während der Tauchkurse ist den Weisungen des Tauchlehrers Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluß vom Kurs zur Folge. Hiebei entsteht
keinerlei Anspruch auf Rückvergütung von anteiligen Kurskosten.
4.
Es ist grundsätzlich untersagt, alleine und ohne Einverständnis des Kursleiters
Tauchübungen oder Tauchgänge durchzuführen. Mehrere Teilnehmer eines Tauchganges haben
stehts in Sichtweite zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst
wieder am Boot oder amAußgangspunkt von ihrem Tauchpartner zu trennen.
5.
Der Tauchklub sowie dessen Tauchlehrer und Assistenten haften nur für Schäden, die
auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Tauchlehrer bzw. Assistenten
zurückzuführen sind. Für private Gegenstände wird keinerlei Haftung übernommen.
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6.
Die für die Scuba Diver Kurse benötigte Tauchausrüstung,
wird bis auf Tauchermaske und Schnorchel kostenlos beigestellt.
Auf leihweise Beistellung von Sondergrößen besteht kein Anspruch.
Für Beschädigungen und in Verlust geratene Ausrüstungsgegenstände
haftet der Kursteilnehmer. Die Tauchausrüstung ist vor Rückgabe
zu überprüfen und in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen.
7.
Im Kursbeitrag jedes Kurses ist, sofern ein Kursabschluß vorgesehen,
eine Abschlußprüfung enthalten.
8.
Kursabschlußbestätigungen, Ausweise, Urkunden und Abzeichen
können nach erfolgreichem Kursabschluß über den Tauchlehrer bestellt
werden.
Die Preise verstehen sich laut gültiger Preisliste.
9.
Theorie Wiederholungsprüfungen werden lt. gültiger Preisliste
verrechnet. Die für die Nachprüfung benötigte Ausrüstung ist im
Prüfungstarif nicht enthalten.
10.
Mit der Anmeldung (schriftlich, e-mail, mündlich u.s.w.) ist
eine Anzahlung von mindestens 20 % zu leisten.
Der offene Kursbetrag ist spätestens bei Kursbeginn zu begleichen
bzw. der Nachweis über die erfolgte Zahlung zu bringen, unbeschadet
dessen ob der Kurs besucht wird oder nicht(s.Punkt 13).
11.
Der in der Kursanmeldung fixierte Kurstermin ist für den Teilnehmer
verbindlich .
Bei unumgänglichen Verschiebungen ist das Einvernehmen mit der Kursleitung
herzustellen.
12.
Die Mindestkursteilnehmerzahl beträgt 3- 6 Personen. Kommt ein
Kurs auf Grund zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, so wird
im nächstfolgenden Kurs ein Teilnehmerplatz zur Verfügung gestellt.
Die angegebene Mindestteilnehmerzahl bezieht sich auf den in der
Preisliste angeführten Kurspreis. Bei Kursen mit geringerer Teilnehmerzahl
erhöht sich der Kurspreis.
13.
Auf Grund der umfangreichen Vorbereitungsarbeiten für einen
Tauchkurs betragen die Stornogebühren bei Stornierung einer Kursanmeldung:
Prozente von der gesamten Kursgebühr:
Bis 3 Wochen vor Kursbeginn 10%
Bis 2 Wochen vor Kursbeginn 50%
Bis 1 Woche vor Kursbeginn 70%
Ist der Stornierungszeitraum kürzer als eine Woche, so wird die
gesamte Kursgebühr fällig.
14.
Die Anmeldung soll bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn,
erfolgen.
15.
Die angegebenen Kurszeiten sind im Interesse der anderen Kursteilnehmer
unbedingt einzuhalten. Wenn der Kursteilnehmer zur praktischen Ausbildung
verspätet erscheint, so ensteht kein Anspruch auf die Teilnahme
an diesem Ausbildungsteil. Besteht vom Kursteilnehmer keine Möglichkeit
rechtzeitig zum Kurs zu erscheinen, so ist mit dem Kursleiter eine
einvernehmliche Lösung anzustreben.
Bankverbindung:
Bank für Arbeit und Wirtschaft BLZL. 14000
Kt.27210725348
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