Teilnahmebedingungen (AGB) für Tauchausbildung und
Tauchveranstaltungen der NAUI Tauchschule

1.)
Der Kursteilnehmer ist darüber informiert worden, daß die Ausübung des Tauchsportes erhebliche körperliche Belastungen mit sich bringt. Die folgenden Erkrankungen schließen eine Teilnahme an den Tauchkursen aus:
Epilepsie, tetanische Anfälle, Erkrankungen der Schilddrüse, Bewustseinsstörungen, Erkrankungen des Ohres, Tuberkulose, Erkrankungen der Lunge und der Atemwege, Herzfehler, Kreislaufbeschwerden, Veränderungen der Herzkranzgefäße, Blutungsneigungen, chronische Augenleiden, Erkrankungen der Nasen -Nebenhöhlen, Nieren und Gallensteinleiden.
Der Teilnehmer erklärt, daß er an keiner dieser Krankheiten leidet oder Leiden bekannt sind die bei den Belastungen des Tauchsports zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können. Die Teilnahme am Tauchsport ist weiterhin untersagt bei Drogen- und Medikamentensucht oder bei Alkoholgenuß innerhalb der letzten 12 Stunden vor dem Tauchgang. Vor Beginn des praktischen Unterrichts ist ein sportärztliches Attest vorzulegen, welches nicht älter als ein halbes Jahr ist.
2.
Die Sicherheit im Tauchsport ist nur dann gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Der ordnungsmäßige Zustand der Tauchgeräte wird regelmäßig und sorgfältig überprüft. Dieser Umstand entbindet den Teilnehmer jedoch nicht von der Pflicht, sich selbst vor jedem Tauchgang von der Funktionsfähigkeit zu überzeugen. Der Teilnehmer darf seine eigene Tauchausrüstung nur dann benutzen, wenn sie den internationalen und nationalen Vorschriften entspricht. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die sich daraus ergeben, daß sein eigenes Gerät nicht funktionstüchtig ist.
3.
Während der Tauchkurse ist den Weisungen des Tauchlehrers Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluß vom Kurs zur Folge. Hiebei entsteht keinerlei Anspruch auf Rückvergütung von anteiligen Kurskosten.
4.
Es ist grundsätzlich untersagt, alleine und ohne Einverständnis des Kursleiters Tauchübungen oder Tauchgänge durchzuführen. Mehrere Teilnehmer eines Tauchganges haben stehts in Sichtweite zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst wieder am Boot oder amAußgangspunkt von ihrem Tauchpartner zu trennen.
5.
Der Tauchklub sowie dessen Tauchlehrer und Assistenten haften nur für Schäden, die
auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Tauchlehrer bzw. Assistenten zurückzuführen sind. Für private Gegenstände wird keinerlei Haftung übernommen.

 


6.
Die für die Scuba Diver Kurse benötigte Tauchausrüstung, wird bis auf Tauchermaske und Schnorchel kostenlos beigestellt. Auf leihweise Beistellung von Sondergrößen besteht kein Anspruch. Für Beschädigungen und in Verlust geratene Ausrüstungsgegenstände haftet der Kursteilnehmer. Die Tauchausrüstung ist vor Rückgabe zu überprüfen und in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen.
7.
Im Kursbeitrag jedes Kurses ist, sofern ein Kursabschluß vorgesehen, eine Abschlußprüfung enthalten.
8.
Kursabschlußbestätigungen, Ausweise, Urkunden und Abzeichen können nach erfolgreichem Kursabschluß über den Tauchlehrer bestellt werden.
Die Preise verstehen sich laut gültiger Preisliste.
9.
Theorie Wiederholungsprüfungen werden lt. gültiger Preisliste verrechnet. Die für die Nachprüfung benötigte Ausrüstung ist im Prüfungstarif nicht enthalten.
10.
Mit der Anmeldung (schriftlich, e-mail, mündlich u.s.w.) ist eine Anzahlung von mindestens 20 % zu leisten.
Der offene Kursbetrag ist spätestens bei Kursbeginn zu begleichen bzw. der Nachweis über die erfolgte Zahlung zu bringen, unbeschadet dessen ob der Kurs besucht wird oder nicht(s.Punkt 13).
11.
Der in der Kursanmeldung fixierte Kurstermin ist für den Teilnehmer verbindlich .
Bei unumgänglichen Verschiebungen ist das Einvernehmen mit der Kursleitung herzustellen.
12.
Die Mindestkursteilnehmerzahl beträgt 3- 6 Personen. Kommt ein Kurs auf Grund zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, so wird im nächstfolgenden Kurs ein Teilnehmerplatz zur Verfügung gestellt. Die angegebene Mindestteilnehmerzahl bezieht sich auf den in der Preisliste angeführten Kurspreis. Bei Kursen mit geringerer Teilnehmerzahl erhöht sich der Kurspreis.
13.
Auf Grund der umfangreichen Vorbereitungsarbeiten für einen Tauchkurs betragen die Stornogebühren bei Stornierung einer Kursanmeldung:
Prozente von der gesamten Kursgebühr:
Bis 3 Wochen vor Kursbeginn 10%
Bis 2 Wochen vor Kursbeginn 50%
Bis 1 Woche vor Kursbeginn 70%
Ist der Stornierungszeitraum kürzer als eine Woche, so wird die gesamte Kursgebühr fällig.
14.
Die Anmeldung soll bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn, erfolgen.
15.
Die angegebenen Kurszeiten sind im Interesse der anderen Kursteilnehmer unbedingt einzuhalten. Wenn der Kursteilnehmer zur praktischen Ausbildung verspätet erscheint, so ensteht kein Anspruch auf die Teilnahme an diesem Ausbildungsteil. Besteht vom Kursteilnehmer keine Möglichkeit rechtzeitig zum Kurs zu erscheinen, so ist mit dem Kursleiter eine einvernehmliche Lösung anzustreben.

Bankverbindung:
Bank für Arbeit und Wirtschaft BLZL. 14000 Kt.27210725348